21.8.2009

Award der Woche für lawblog

Was ist während der Autofahrt alles erlaubt, und was nicht? Mit dem Handy telefonieren ist bekanntermaßen verboten. Man darf jedoch einen elektrischen Rasierapparat benutzen und dabei mit sich selbst oder mit seinen Mitfahrern Gespräche führen, oder ein, der Größe eines Mobiltelefons entsprechendes, Fernsehgerät benutzen.

jepblog-award1

Ein Vielzahl solcher, nicht immer ernst gemeinter, rechtlicher Ratschläge und Verweise auf Urteile veröffentlicht Udo Vetter seit über 6 Jahren in seinem juristischen Blog www.lawblog.de.

Neben seiner Arbeit in der eigenen Kanzlei in Düsseldorf  betreibt er mit dem Lawblog eines der bekanntesten Weblogs in Deutschland. Darin berichtet Udo Vetter aus dem meistens doch gar nicht so grauen Juristenalltag.

Mitunter erzählt er auch aus seinem Privatleben. Zum Beispiel, wie er selbst Probleme mit Mobilfunkanbietern oder Geldinstituten löst.

Man kann Udo Vetter als den ersten Web-2.0-Anwalt bezeichnen. Er hat die Entwicklung der Blogosphäre quasi aus erster Hand miterlebt. In seinem Lawblog analysiert er regelmäßig rechtliche Entwicklungen auf verständliche und oft ironische Weise. Gerade für juristisch weniger bewanderte Menschen, die sich trotzdem für die vielen Bereiche der Rechtssprechung interessieren, ist www.lawblog.de wirklich lesenswert.

clipboard01

Dank des Blogs hat man auch die Chance, durch die Augen eines Rechtsanwalts in die Gerichtssäle zu blicken. So kann ein Gerichtsverfahren zum Beispiel beschleunigen werden, wenn eine Richterin mit dem eigenen privaten Zeitdruck konfrontiert wird.

In seinem Weblog schreibt der Düsseldorfer Rechtsanwalt keine Urteilskommentare in Juristendeutsch – wie es unzählige seiner Kollegen machen. Stattdessen berichtet er Spannendes aus dem Alltag eines Anwalts für Strafrecht oder kommentiert aktuelle Diskussionen in anderen Rechtsgebieten und weist auf interessante Gerichtsurteile und deren Folgen für den Alltag hin.

So gibt er unter anderem den Hinweis, dass man sich nicht mehr von Werbeanrufen belästigen lassen muss, weil diese durch ein Gerichtsurteil nun verboten sind.

Unter Bloggern zählt Udo Vetter zu den Stars – und auch die Zahl der Erstmandanten, die ihn aus dem Internet kennen, ist sicherlich stark angestiegen. Unter seinen Blogeinträgen stehen teilweise mehr als 500 Kommentare.

Dem Tagesspiegel sagte er Anfang des Jahres sehr passend: “Ich bin ein Liebling Kreuzberg im Netz.”

Auch nicht ganz ernst gemeinte Regeln im Umgang mit Anwälten findet man auf www.lawblog.de:

Man solle den Anwalt seines Vertrauens doch öfter mal bitten, seine Robe anzuziehen. Wenn der Anwalt sagt, dass er einem helfen kann, solle man ihn weinend umarmen und versuchen seine Hände zu küssen.

Auch die Frage, ob man eine Leiche ein paar Tage bei seinem Anwalt zwischenlagern könne, steht als Umgangstipp-mit-Augenzwinkern im “Regelwerk”.

Pascal Hamann

Autor: student Kategorie: A bis Z | 1 Kommentar »

Ein Kommentar zu “Award der Woche für lawblog”

  1. Gratulant

    Die Regeln im Umgang mit Anwälten, ja, das hat was! ;-)

Einen Kommentar schreiben